Ab Donnerstag, den 21.01.2021, findet die Verteilung von FFP2-Masken an Bedürftige und pflegende Angehörige statt. Diese war vom Bayerischen Gesundheitsministerium angekündigt worden und wird nun über die Gemeindeverwaltungen erfolgen.
Pflegende Angehörige erhalten jeweils drei Schutzmasken. Als Nachweis genügt die Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
An Bedürftige sollen zunächst jeweils fünf Masken verteilt werden. Als bedürftig gelten grundsätzlich Personen, die Grundsicherungsleistungen erhalten. Die Berechtigung ist durch einen aktuellen Leistungsbescheid nachzuweisen.
Die Masken werden im Rathaus in Langdorf ausgegeben. Aufgrund der Corona-Öffnungszeiten empfiehlt es sich, vorab Kontakt mit der Gemeindeverwaltung aufzunehmen (09921/9411-0).
Weitere Informationen zur Verteilaktion an Bedürftige und pflegende Angehörige finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Gesundheitsministeriums.