Die Gemeinde Langdorf muss alle vier Jahre eine neue Beitrags- und Gebührenkalkulation der gemeindlichen Wasser- und Abwasserversorgung durchführen. Dabei sind unter anderem auch vorhandene und künftig zu erwartende Grundstücks- und Geschossflächen zu berücksichtigen. Um eine größtmögliche Gerechtigkeit für die Berechnung dieser Gebühren und Beiträge zu schaffen, erfolgt nun eine aktuelle Bestandsaufnahme der beitragsrechtlich relevanten Flächen

Der Langdorfer Gemeinderat hat die Firma Kommunalberatung Bitterwolf GmbH mit der Erhebung dieser Flächen (Grundstücksflächen, Geschossflächen) beauftragt. Die Durchführung der Ermittlungsarbeiten ist für den Zeitraum von März 2025 bis Mai 2025 geplant

Die Ermittlung dieser Flächen erfolgt durch Mitarbeiter der Firma Bitterwolf, die hierbei nach Straßenzügen die einzelnen Grundstücke systematisch prüfen und notwendige Messungen vornehmen werden. Grundlage für die Ermittlung sind die digitalen Flurkarten des zuständigen Vermessungsamtes, aus denen sich bereits für jedes Gebäude sämtliche Seitenlängen und Grundflächen ergeben. Geprüft wird im Einzelnen die Anzahl der vorhandenen Geschosse, der Ausbauzustand, sowie deren bauliche Verbindungen. Ebenso werden die gewerblich und landwirtschaftlich genutzten Gebäude geprüft. 

Wir bitten Sie daher, den jeweiligen Vermessern Zutritt zu Ihrem Grundstück und - soweit notwendig - auch zu den Gebäuden zu gewähren. Jeder berechtigte Mitarbeiter der Firma Kommunalberatung Bitterwolf GmbH kann sich durch Mitarbeiterausweis mit Lichtbild ausweisen. Die Aufmaßarbeiten benötigen im Einzelfall nur eine Zeit von durchschnittlich 15 Minuten. 

Wenn die Mitarbeiter der Firma Bitterwolf Sie als Eigentümer nicht zuhause antreffen, ein persönlicher Kontakt aber notwendig erscheint, erhalten Sie eine "Briefkasteninformation". Diese Information enthält den Namen und die Handynummer des jeweiligen Aufmessers. Bitte setzten Sie sich in diesem Fall mit dem Mitarbeiter in Verbindung und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin. Alle Aufmesser bleiben während der Aufmaßarbeiten vor Ort, sodass auch Termine nach 17:00 Uhr möglich sind. Sofern Sie bei den Besichtigungen nicht anwesend sind und eine Mitwirkung Ihrerseits nicht unbedingt erforderlich ist, werden die Mitarbeiter dennoch eine "Briefkasteninformation" zurücklassen, damit Sie über die stattgefundene Datenaufnahme informiert sind. 

Sollten Sie eine vorherige Terminvereinbarung wünschen, dann wenden Sie sich bitte zeitnah an die Telefonnummer 08463/1884 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. 

Jeder Eigentümer erhält nach dem Abschluss der Aufmaßarbeiten ein Informationsschreiben, sowie das für ihn, bzw. sein Objekt maßgebliche Aufmaßblatt inklusive Lageplan mit der Möglichkeit zur Prüfung. Sollten Missverständnisse oder Fehler auftreten sein, können diese natürlich noch nachträglich berichtigt werden. In Einzelfällen kann ein nochmaliger Ortstermin vereinbart werden. 

Bei weiteren Rückfragen stehen Ihnen auch die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung zur Verfügung.